KM-R-1: Investitionen in den Küstenschutz

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Mit den Folgen des Klimawandels steigen die Anforderungen an den Küstenschutz.
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Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

Effektiver Küstenschutz erfordert kontinuierliche Investitionen

Weltweit sind die Küstenregionen von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen. Mit dem Anstieg des Meeresspiegels und einer erwarteten Zunahme der Höhe von Sturmfluten wächst in Küstennähe die Gefahr von Überschwemmungen. In Deutschland sind vor allem Niederungsgebiete gefährdet, die nur wenige Meter oberhalb oder sogar unterhalb des Meeresspiegels liegen. Insgesamt sind an den deutschen Küsten über 12.000 km² Küstenniederungen mit einer Bevölkerung von etwa 2,5 Mio. Menschen sturmflutgefährdet.
Das erhöhte Risiko in den Küstenregionen geht neben den klimatischen Veränderungen auch von der besonderen soziokulturellen und ökonomischen Bedeutung der Küsten aus. Sie sind häufig dicht besiedelt und werden intensiv genutzt. Wirtschaftszweige wie die Schifffahrt oder die Fischerei sind auf die Nähe zum Meer angewiesen. Zudem sind die Küsten aufgrund ihres hohen Freizeit- und Erholungswerts als Wohnort, aber auch als Reise- und Urlaubsziel hoch attraktiv. Zahlreiche Anrainergemeinden an der Nord- und Ostseeküste richten ihren Fokus zunehmend auf den weiteren Ausbau ihres touristischen Angebots. Diese Entwicklungen lassen auch die Sachwerte in den Küstenregionen steigen: In den norddeutschen Niederungen liegt der Wert aller Güter in dreistelliger Milliardenhöhe.

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KM-R-1: Investitionen in den Küstenschutz

Die durch den Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für den Küstenschutz gingen zwischen 2000 und 2006 zurück. Es folgte ein Wiederanstieg auf über 200 Mio. Euro im Jahr 2012, unter anderem durch zusätzliche Mittel im Rahmen eines GAK-Sonderrahmenplans ab 2009. Seit 2012 sind die Investitionen wieder rückläufig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mittelabfluss wegen der langen Planungszeiten nicht kontinuierlich erfolgt.

Quelle: BMEL GAK-Berichterstattung

Der Schutz von Infrastrukturen, Gebäuden und Menschenleben in den gefährdeten Küstenregionen erfordert wirksame Küstenschutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem der Bau von Deichen, die Unterhaltung von Dünen, Uferschutzanlagen, Wellenbrechern oder Sperrwerken. An den sandigen Rückgangsküsten wirken Sandaufspülungen dem Küstenrückgang entgegen und tragen zur Stabilisierung des Sedimenthaushalts an der Küste bei. Diese Maßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden und erfordern umfangreiche Investitionen. Der ⁠Klimawandel⁠ macht zudem die kostenintensive, kontinuierliche Anpassung der bestehenden Anlagen an zunehmende Schutzanforderungen notwendig. Deiche werden erhöht oder ertüchtigt, Befestigungsbauwerke verstärkt oder erweitert und Aufspülungsmaßnahmen intensiviert.
Die Bemessung von Küstenschutzbauwerken in Deutschland unterliegt der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Eingangsparameter, um Klimaänderungen angemessen zu berücksichtigen. Dadurch wird auch im Sinne der ⁠Hochwasserrisikomanagement⁠-Richtlinie sichergestellt, dass der mit dem Klimawandel projizierte Meeresspiegelanstieg und die steigende Gefahr durch höhere Sturmfluten bei der Planung, Umsetzung und Anpassung von Küstenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Bemessungsgrundsätze haben erheblichen Einfluss auf die mittelfristige Maßnahmenplanung. Neubauten und Erhöhungen sowie möglicherweise in Zukunft häufigere und umfangreichere Maßnahmendurchführungen spiegeln sich in den Kosten wider. Im Generalplan Küstenschutz in Schleswig-Holstein ist beispielsweise seit 2018 verankert, dass unsichere Landesschutzdeiche zu sogenannten „Klimadeichen“ verstärkt werden, die über Baureserven für spätere Anpassungen verfügen. Damit kann in zwei bis drei Bauphasen ein Meeresspiegelanstieg von bis zu 2,0 m ausgeglichen werden.

In Deutschland werden Maßnahmen des technischen Küstenschutzes zum deutlich überwiegenden Teil aus der ⁠GAK⁠ finanziert. Bund und Länder, die für den überwiegenden Teil der Förderung aufkommen, teilen sich die Investitionskosten im Verhältnis 70 zu 30. Mit dem Ziel, die laufende Verstärkung der Küstenschutzanlagen zu beschleunigen oder im Einzelfall auch zu ergänzen, stellt der Bund den Küstenländern über einen GAK-Sonderrahmenplan in den Jahren 2009 bis 2025 für Küstenschutzmaßnahmen infolge des Klimawandels zusätzlich 25 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.
Zu den mit GAK-Mitteln förderfähigen Küstenschutzmaßnahmen zählen der Neubau, die Verstärkung und die Erhöhung von Küstenschutzanlagen wie Deichen, Sperrwerken, Buhnen, Wellenbrechern und Uferschutzwerken. Ebenso werden Vorlandarbeiten vor Deichen ohne Deichvorland bis zu 400 Meter und Sandvorspülungen gefördert. Außerdem sind der notwendige Grunderwerb und die infolge von Küstenschutzmaßnahmen notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege förderfähig.
Zwischen 2000 und 2006 nahmen die Investitionen in den Küstenschutz um etwa die Hälfte ab. Die Ausgaben stiegen anschließend wieder an und erreichten im Jahr 2012 die Summe von rund 200 Mio. Euro. In den Folgejahren pendelten die jährlichen Ausgaben aus Mitteln von Bund, EU und Ländern um jährlich 150 Mio. Euro. Die Investitionen des Bundes lagen zwischen 2009 und 2018 relativ konstant bei knapp über 100 Mio. Euro, bevor sie ab 2019 auf zuletzt etwa 70 Mio. Euro sanken. Auch die aufgewendeten Landes- und EU-Mittel gingen 2021 im Vergleich zum Vorjahr zurück: Das Gesamtvolumen der Investitionen in den Küstenschutz betrug 125 Mio. Euro. Statistisch signifikante Trends liegen aufgrund der schwankenden Entwicklung der Investitionen in den Küstenschutz seit 2000 nicht vor. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich Küstenschutzmaßnahmen sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung über lange Zeiträume erstrecken können und auch nicht kontinuierlich abfließen.
Generell genießt der Küstenschutz bei Bund und Ländern hohe Priorität. Dies macht nicht zuletzt der Beschluss über Änderungen für den GAK-Rahmenplan 2023–2026 deutlich: Um die infolge des Klimawandels vordringlichen Maßnahmen zum Schutz der Küste voranzutreiben und zu beschleunigen, stellt der Bund ab dem Jahr 2023 deutlich erhöhte Mittel für den bereits erwähnten GAK-Sonderrahmenplan bereit. Das Volumen soll künftig mehr als verdoppelt werden. Zudem wurde bereits jetzt die Finanzierung der Maßnahmen bundesseitig bis zum Jahr 2040 abgesichert.

 

KM-R-2 Landesschutzdeiche ohne Sicherheitsdefizit

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